Individuelle Pflegeberatung nach § 37.3 Abs. 3 SGB XI
Meine Beratungsziele
In meiner Beratung erhalten Sie individuelle Unterstützung, um die bestmögliche Pflege für Ihre Angehörigen zu gewährleisten und Ihre eigenen Belastungen zu reduzieren.
Entlastung pflegender Angehöriger: Ich biete praktische Tipps und Strategien, um Ihre täglichen Herausforderungen in der Pflege zu erleichtern und Stress abzubauen.
Sicherstellung und Verbesserung der Pflegequalität: Ich überwache und optimiere kontinuierlich die Pflegequalität, um bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Vermittlung von praktischem Wissen und hilfreichen Tipps für den Pflegealltag: Ich teile praxisnahe Ratschläge und bewährte Methoden, um den Alltag in der Pflege zu erleichtern.
Unterstützung bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln oder zusätzlichen Leistungen: Ich helfe Ihnen bei der Beantragung von notwendigen Hilfsmitteln und Zusatzleistungen, um die Pflege bestmöglich zu unterstützen.
- Kontaktaufnahme: Sie vereinbaren einen Termin telefonisch oder per E-Mail
- Beratung vor Ort oder per Video: Wir besprechen Ihre individuelle Pflegesituation ausführlich.
- Empfehlungen und Lösungen: Ich gebe Ihnen praktische Tipps, stelle Pflegehilfsmittel vor und unterstütze Sie bei Fragen zu Leistungen.
- Dokumentation: Der erforderliche Nachweis für die Pflegekasse wird direkt von mir erstellt und weitergeleitet
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung gemäß § 37.3 Abs. 3 des SGB XI ist ein zentraler Bestandteil der Unterstützung für Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Sie bietet eine regelmäßige fachliche Begleitung, die sowohl die Qualität der Pflege sicherstellt als auch pflegende Angehörige entlastet.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Beratung?
Ja, die Pflegeberatung nach § 37.3 Abs. 3 wird vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Wie oft ist die Beratung erforderlich?
Pflegegrad 1: Die Beratung ist freiwillig und kann halbjährlich einmal in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung ist verpflichtend und muss halbjährlich einmal durchgeführt werden.
Pflegegrad 4 und 5: Die Beratung ist verpflichtend und muss vierteljährlich einmal durchgeführt werden.
Habe ich auch dann ein Recht auf persönliche Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, wenn ich von einem Pflegedienst betreut werde?
Ja, Sie haben auch dann ein Recht auf eine persönliche Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, wenn Sie von einem Pflegedienst betreut werden. Oft wird in solchen Fällen nicht aktiv darauf hingewiesen, da die Pflege durch den Dienst sichergestellt wird. Dennoch bleibt Ihr Anspruch bestehen! Die Beratung hilft Ihnen dabei, Ihre Pflege individuell anzupassen, zusätzliche Leistungen zu beantragen oder wertvolle Tipps für den Pflegealltag zu erhalten – ganz unabhängig von der Unterstützung durch den Pflegedienst.
Welche Änderungen gibt es ab 2025?
Ab 2025 treten folgende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft:
Erhöhung der Pflegeleistungen: Die Pflegeleistungen werden um 4,5 % erhöht.
Flexibles Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Einführung eines gemeinsamen flexiblen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (max. 3.386 €).
Möglichkeit der Videoberatung: Die Möglichkeit zur Videoberatung wird bis 2027 verlängert.
Hier ist ein Vergleich der Pflegegelder zwischen 2023 und 2025:
Pflegegrad 2: 316 € (2023) -> 330 € (2025), Erhöhung um 14 €
Pflegegrad 3: 545 € (2023) -> 569 € (2025), Erhöhung um 24 €
Pflegegrad 4: 728 € (2023) -> 760 € (2025), Erhöhung um 32 €
Pflegegrad 5: 901 € (2023) -> 941 € (2025), Erhöhung um 40 €
Die Anpassungen zielen darauf ab, die Pflegebedürftigen besser zu unterstützen und die Flexibilität in der Nutzung der Pflegeleistungen zu erhöhen.